5. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 22. November 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: «1. Die Wiederherstellungsverfügung vom 24. Oktober 2024 sei vollumfänglich aufzuheben. 7 In den Vorakten der Gemeinde Gurzelen, pag. 000132. 8 Vgl. die entsprechende E-Mail-Korrespondenz, in den Vorakten der Gemeinde Gurzelen pag. 000130. 9 Vgl. die E-Mail der Gemeinde Gurzelen vom 21. November 2022, in den Vorakten der Gemeinde Gurzelen,