« 3.1 Die Mauer ist bis am 31. Januar 2025 durchgehend auf eine Mindesthöhe [sic!] von 1.20 m herabzusetzen. Als Hilfeleistung dient hierbei der Aufnahmeplan des zuständigen Geometers vom 10. Juli 2023. 3.2 [Androhung Ersatzvornahme] 3.3 Die Kosten für den Erlass dieser Verfügung betragen CHF 6'461.05 (Art. 51 BewD und Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Gurzelen) und werden … [dem Beschwerdeführer] auferlegt.»