4. Am 17. Februar 2023 fand eine Besichtigung der unteren Stützmauer durch die RegioBV Westamt statt. Dabei wurde festgestellt, dass die Mauer an einigen Stellen über 1.20 m hoch ist. Aufgrund von Unsicherheiten über die effektive Höhe der unteren Mauer entschied der Gemeinderat von Gurzelen, die Angelegenheit durch ein Geometerbüro abklären zu lassen. Am 10. Juli 2023 teilte das beigezogene Büro E.________ AG (im Folgenden: Geometer) der Gemeinde Gurzelen seine Messung mit. Daraufhin gewährte die Gemeinde Gurzelen dem Beschwerdeführer am 7. September 2023 das rechtliche Gehör bezüglich den zu erlassenden Wiederherstellungsmassnahmen betreffend die untere Stützmauer.12