Die restlichen Massnahmen setzte der Beschwerdeführer demgegenüber nicht um. Daraufhin erliess die Gemeinde Gurzelen am 28. November 2022 eine zweite Verfügung zur Ersatzvornahme.10 Auch diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Eine komplette Umsetzung der verfügten Massnahmen erfolgte auch dieses Mal nicht. Insbesondere konnte der beigezogene Unternehmer das horizontale Zurückschneiden der unteren Mauer nicht verantworten, da danach die Statik nicht mehr garantiert werden könne.11