3.3 Die geschlossenen Sichtschutzelemente jeglicher Art sind zu entfernen, offene Holzzäune oder Hecken sind unter Beachtung der Abstände erlaubt. 3.4 Die Ausführungsfrist von Ziff. 3.1-3.4 [sic!] wird aufgrund der für die Ausführung notwendige Vegetation auf dreieinhalb Monate angesetzt, längstens bis 30. April 2022. 3.5 [Androhung Ersatzvornahme] 3.6 [Kostenregelung]»