Gestützt auf diese Erkenntnis erliess die Gemeinde Gurzelen am 11. Januar 2022 eine zweite Wiederherstellungsverfügung.6 Darin ordnete die Gemeinde Gurzelen Folgendes an: « 3.1 Erstellung einer Böschung ab Oberkante unterer Mauer bis Oberkante obere Mauer gemäss Grundriss- und Schnittplan der D.________ AG vom 23. August 2021. 3.2 Die Bauten und Anlagen müssen auf dem Grundstück Nr. F.________ angeordnet werden. 2 Vgl. das Schreiben zur Aufforderung eines nachträglichen Baugesuchs der Regionalen Bauverwaltung Westamt