Die Beurteilung kann gestützt auf die Vorakten, die Rechtsschriften und den Fachbericht des AUE vom 12. Mai 2025 erfolgen. Nähere Erkundigungen über die technischen Daten der Leuchten sind verzichtbar; den Vorakten lassen sich für die Beurteilung genügende Angaben entnehmen. Das AUE ist die zuständige Fachstelle. Es ist nicht nötig oder sinnvoll, zusätzlich auch noch einen Fachbericht des TBA einzuholen. Ebenso ist es verzichtbar, dass die BVD einen Augenschein durchführt. Das AUE hat im Hinblick auf das Abfassen des Fachberichts eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Die Parteien konnten sich zum Fachbericht des AUE äussern und damit ihr Mitwirkungsrecht wahrnehmen.