16/18 BVD 120/2024/53 weltrechtlichen Vorsorgeprinzips ein Ermessen zuzugestehen. Dies ermöglicht es der Gemeinde, bspw. auf eine jahreszeitlich wechselnde Frequentierungshäufigkeit in Nachtzeiten zu reagieren und auf eine Nachtbeleuchtung des Treppenaufgangs zeitweise zu verzichten, wie sie dies offenbar im April/Mai 2025 getan hat.