Es gilt allerdings zu berücksichtigen, dass eine Beleuchtung das subjektive Sicherheitsempfinden von Personen, die spätnachts auf wenig frequentierten Wegen unterwegs sind, erhöhen kann.53 Der Vorteil einer Nachtabschaltung für die Beschwerdeführenden würde also einen Nachteil für nächtliche Treppennutzerinnen und -nutzer mit sich bringen. Unter diesem Gesichtspunkt wäre es unverhältnismässig, der Gemeinde das vollständige Abschalten der Treppenbeleuchtung während bestimmter Zeiten vorzuschreiben. Vielmehr ist der Gemeinde diesbezüglich auch unter Berücksichtigung des um- 53 Empfehlungen des BAFU zur Vermeidung von Lichtemissionen, S. 79