Damit bleibt die Frage offen, ob bzw. inwiefern es angezeigt wäre, die Treppenbeleuchtung nachts regelmässig während bestimmten Zeiten ganz auszuschalten. Für die Zwecke der Schule und beim Schulhaus stattfindender Abendveranstaltungen (Elternabende etc.) ist eine durchgehende Nachtbeleuchtung wohl kaum nötig. Es ist davon auszugehen, dass die Treppe beim Schulhausaufgang zwischen 01.00 Uhr und 05.00 Uhr selten frequentiert wird. Es gilt allerdings zu berücksichtigen, dass eine Beleuchtung das subjektive Sicherheitsempfinden von Personen, die spätnachts auf wenig frequentierten Wegen unterwegs sind, erhöhen kann.53