Eine Dimmung während den tiefen Nachtstunden (01.00 Uhr bis 05.00 Uhr) wurde bereits umgesetzt. Dass die Beschwerdeführenden gemäss eigenen Angaben keine Reduktion wahrnehmen, dürfte darauf zurückzuführen sein, dass der Unterschied in der Leuchtstärke für das menschliche Auge schwer wahrnehmbar ist. Die BKW führt in ihrer fachtechnischen Stellungnahme vom 17. Juni 2024 aus, dass das menschliche Sehempfinden Unterschiede in der Leuchtleistung nicht gut wahrnehmen kann. Es besteht hier daher kein Anlass für Zweifel daran, dass die von der BKW angegebene Nachtdimmung bei der Treppenbeleuchtung tatsächlich umgesetzt wird.