Gestützt auf die erwähnten Angaben der Beschwerdeführenden ist davon auszugehen, dass die Gemeinde den Beschwerdeführenden möglicherweise weniger stark entgegengekommen ist als das AUE in seinem Fachbericht annimmt. Daraus ist jedoch nicht zu folgern, dass eine generelle Nachtabschaltung der Treppenbeleuchtung zwingend ist. Das AUE befürwortet, dass die Möglichkeit einer von der Strassenbeleuchtung losgelösten Steuerung der Treppenbeleuchtung genutzt werden und die Treppenbeleuchtung je nach Personenfrequenz zeitweise ausgeschaltet oder reduziert werden solle. Eine Dimmung während den tiefen Nachtstunden (01.00 Uhr bis 05.00 Uhr) wurde bereits umgesetzt.