Die Beschwerdeführenden halten allerdings in ihren Schlussbemerkungen vom 3. Juli 2025 fest, dass die Treppenbeleuchtung derzeit die ganze Nacht hindurch mit gleichbleibender Lichtstärke in Betrieb sei. Indem diese Beleuchtung im April und Mai 2025 vorübergehend nachts ausgeschaltet worden sei, sei die Ausgangslage für die Fachbeurteilung des AUE verfälscht worden. Die Beschwerdeführenden beantragen, dass die Gemeinde verpflichtet werden solle, die Beleuchtung des Treppenaufgangs ab 22.00 Uhr abzuschalten bzw. je nach Personenfrequenz zeitweise zu reduzieren.