Die Gemeinde hat dieser Annahme nicht widersprochen. Es besteht somit kein technischer Grund mehr dafür, dass die Beleuchtung beim Treppenaufgang zum Schulhaus die ganze Nacht in Betrieb ist. Das AUE führt in seinem Fachbericht vom 12. Mai 2025 weiter aus, die Trennung der Beleuchtungsstränge und das zeitweise Ausschalten der Treppenbeleuchtung zum Schulhaus stelle ein starkes Entgegenkommen der Gemeinde dar. Es handle sich um einen öffentlichen Weg und zur Gewährleistung der Wegsicherheit sei eine Beleuchtung zulässig. Ab 22.00 Uhr könne die Beleuchtung bedarfsgerecht gesteuert werden und sei je nach Personenfrequenz zeitweise auszuschalten oder zu reduzieren.