l) Gemäss Punkt 6 des 7-Punkte-Plans des BAFU soll eine Beleuchtung nur dann in Betrieb sein, wenn es Licht braucht. Je nachdem sind zu verschiedenen Zeiten oder bei unterschiedlichen Bedingungen unterschiedlich intensive Beleuchtungen notwendig.52 Massnahmen zur zeitlichen Beschränkung sind bereits ergriffen worden. Die Leuchten beim Treppenaufgang zum Schulhaus werden von 01.00 Uhr bis 05.00 Uhr auf 30 % ihrer Leistung gedimmt, was einer Leistung von ca. 3,5W entspricht.