Zusätzliche technische Massnahmen wie Abschirmungen wären nur mit erhöhtem Aufwand zu realisieren. Dabei müsste gewährleistet bleiben, dass die Beleuchtung der Strasse den Anforderungen der Verkehrssicherheit genügt. Es erscheint zweifelhaft, ob überhaupt eine so weitgehende Reduktion des heute noch verbleibenden Streulichts erreicht werden könnte, dass die Beschwerdeführenden eine deutliche Verbesserung wahrnehmen. Jedenfalls ist gestützt auf den Fachbericht des AUE davon auszugehen, dass der Aufwand durch den Nutzen nicht gerechtfertigt würde. Auf weitere technische Massnahmen wie (erneute) Anpassungen der Ausrichtung oder das Anbringen von Abschirmungen besteht daher kein Anspruch.