Das AUE hatte in seinem E-Mail vom 5. August 2022 Bedenken u.a. hinsichtlich der Ausrichtung der Leuchte beim Lichtpunkt Nr. 47 geäussert. Die BKW hat in der Folge Anpassungen an der Neigung und seitlichen Ausrichtung der Leuchten vorgenommen. Das AUE hält in seinem Fachbericht vom 12. Mai 2025 fest, der Vorsorge werde nun genügend Rechnung getragen. Es würden keine sensiblen Wohnräume benachbarter Liegenschaften (namentlich der Beschwerdeführenden) von wesentlichen Lichtimmissionen betroffen. Bei den verbleibenden Lichtimmissionen handle es sich nicht um übermässige Einwirkungen im Sinne von Art. 11 Abs. 3 USG.