Die ursprüngliche direkte Blendwirkung bei den Beschwerdeführenden ist mit den von der BKW getroffenen Massnahmen behoben worden. In der Abwägung zwischen einer möglichst guten Ausleuchtung der Strasse und einer Geringhaltung von Immissionen erscheinen die Platzierung der Leuchte Nr. 51 und die Lichtpunkthöhe der Leuchten Nrn. 47 und 51 sinnvoll gewählt und sind nicht zu beanstanden. 45 Empfehlungen des BAFU zur Vermeidung von Lichtemissionen, S. 26 46 Empfehlungen des BAFU zur Vermeidung von Lichtemissionen, S. 112 f. 47 Vgl. Beschwerdebeilage 5, Beilage 2; zudem Beschwerdebeilagen 14 und 15 48 Beilage zur Stellungnahme der Gemeinde Ferenbalm vom 24. März 2025