Es ist davon auszugehen, dass es sich nicht um eine direkte Blendung, sondern um die Wahrnehmung von Streulicht handelt. Die ebenfalls als unangenehm beanstandete Spiegelung bei Regen lässt sich bei Strassenbeleuchtungen nicht vermeiden. Hinsichtlich der Höhe der Lichtpunkte Nrn. 47 und 51 erklärt die BKW u.a., es solle ein möglichst langer Teil der Fahrbahn ausgeleuchtet werden, da es sich um eine punktuelle Beleuchtung handle. Die Beschwerdeführenden machen in ihren Schlussbemerkungen geltend, dass schmale Strassen auch mit weniger hohen Lichtpunkten versehen werden können.