Der Lichtpunkt Nr. 51 ist im Zuge der von der Gemeinde veranlassten Beleuchtungsanpassungen um rund 11 m verschoben worden. Der alte Standort befand sich jenseits der rund 140 m nordwestlich des Wohnhauses der Beschwerdeführenden gelegenen Kreuzung. Neu befindet sich der Lichtpunkt auf der anderen Kreuzungsseite und damit näher, d.h. in rund 130 m Entfernung zum Wohnhaus der Beschwerdeführenden.47 Die BKW erläutert dazu, die Platzierung sei so gewählt worden, um den Kreuzungsbereich möglichst gut auszuleuchten und einen möglichst grossen Abstand zu Gebäuden zu wahren.48