j) Die Platzierung der Leuchten und die Lichtpunkthöhe (Punkt 4) sollten gemäss den Empfehlungen des BAFU gestützt auf Beleuchtungsberechnungen erfolgen. Ziel ist, dass die vorgesehenen Nutzflächen möglichst präzis ausgeleuchtet werden und unerwünschte Lichtemissionen in die Umgebung vermieden werden. Die Leuchten sollen so platziert werden, dass sie von lichtempfindlichen Wohnräumen oder schützenswerten Naturräumen nach Möglichkeit einen Abstand einhalten. Auch die Lichtpunkthöhe soll im Hinblick auf die Fernwirkung der Leuchten und der Emissionen auf direkt angrenzende Wohnräume optimiert werden.46