Wenn die Leuchtmittel beim Treppenaufgang einmal ausgewechselt werden, wird die Gemeinde im Rahmen ihrer Verantwortung als Bauherrin – gegebenenfalls gestützt auf eine Beratung durch das Energieunternehmen – zu beurteilen haben, ob beim Treppenaufgang zum Schulhaus ein Wechsel zu einer warmweissen Lichtfarbe angezeigt ist (vgl. auch das E-Mail des AUE vom 12. Dezember 2022). Dies drängt sich auch unter ökologischen Gesichtspunkten (Insektensterben) auf.