Zu den Leuchten beim Treppenaufgang äussert sich das AUE in seinem Fachbericht vom 12. Mai 2025 nicht, zumal diese bei der Ortsbesichtigung ausgeschaltet waren. Der Treppenaufgang wird nur von zu Fuss Gehenden benutzt. Der Aspekt der Verkehrssicherheit fällt daher dort weit weniger ins Gewicht als bei der Strasse. Die Wahl einer von der Strassenbeleuchtung abweichenden Lichtfarbe würde keine Sicherheitsbedenken aufwerfen. Warmweisses Licht wäre für die Benut- 43 Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 22 N. 3 44 Empfehlungen des BAFU zur Vermeidung von Lichtemissionen, S. 112