Das AUE sieht darin gemäss Fachbericht vom 12. Mai 2025 keinen Anlass für Beanstandungen. Die gewählte Lichtfarbe entspreche der einer funktionalen Strassenbeleuchtung und damit den Anforderungen vor Ort, zumal Fussgänger gut sichtbar sein müssten und kein von der Fahrbahn getrenntes Trottoir vorhanden sei. Dies habe sich an der Ortsbesichtigung bestätigt.