AUE die Ortsbesichtigung ohne Beisein der Beschwerdeführenden durchgeführt hat. Eine zum Fachbericht eingeladene Amtsstelle darf ohne Einbezug der Verfahrensbeteiligten und allfälliger Rechtsvertreter die Verhältnisse vor Ort besichtigen und der fachlichen Beurteilung die entsprechenden tatsächlichen Feststellungen zugrunde legen. Die Teilnahmerechte der Parteien an behördlichen Beweismassnahmen werden dadurch nicht verletzt.43 Ihr Anspruch auf rechtliches Gehör wird mit der Möglichkeit der Stellungnahme zum Fachbericht gewahrt.