Demnach wird die Leuchte Nr. 47 während der ganzen Nach auf 30 % gedimmt, während bei den Leuchten Nrn. D16 und 7385 eine abgestufte Dimmung (auf 50 % bis 01.00 Uhr und ab 05.00 Uhr, auf 30 % zwischen 01.00 Uhr und 05.00 Uhr) veranlasst wurde.40 In einem E- Mail an die Gemeinde vom 6. Juni 2024 differenzierte die BKW nicht, sondern erwähnte nur die abgestufte Dimmung.41 In der fachtechnischen Stellungnahme vom 11. Juli 2024 präzisierte die BKW wiederum, dass die Leuchte Nr. 47 während der ganzen Nacht mit 30 % der nominellen Leistung leuchte. Damit erfolgte eine genügende Klarstellung. Es besteht kein Anlass für zusätzliche Abklärungen über das Mass der erfolgten Dimmung.