Auch im Rahmen des Vorsorgeprinzips nach Art. 11 Abs. 2 USG wird nicht eine Beleuchtungsreduktion auf das denkbare Minimum verlangt, sondern eine Begrenzung auf das Mass, das dem Beleuchtungszweck gerecht wird, ohne über das Notwendige hinauszugehen. Die bekannten technischen Daten und die Einschätzung des AUE sind genügend, um dies vorliegend beurteilen zu können. Die BKW hat der Gemeinde mit E-Mail vom 28. März 2023 mitgeteilt, welche Massnahmen sie zur Verminderung der Beleuchtungsimmissionen bei den Beschwerdeführenden getroffen hat. Demnach wird die Leuchte Nr. 47 während der ganzen Nach auf 30 % gedimmt, während bei den Leuchten Nrn.