Die Beschwerdeführenden machen in ihren Schlussbemerkungen vom 3. Juli 2025 geltend, der Zeitpunkt der Besichtigung durch das AUE werde nur ungefähr («ca.» 22.15 Uhr) angegeben, zudem fehlten Angaben über die Wetterlage. Es handle sich nur um eine Momentaufnahme, welche keine Beurteilung der Nachtabsenkung erlaube. Die Angaben der BKW zur erfolgten Dimmung in der Nacht seien bezüglich der Leuchte Nr. 47 widersprüchlich und die Dimmung sei jedenfalls ungenügend. Wie gross die Leuchtdichte in der mitbeleuchteten Umgebung sei und ob die diesbezüglich vom BAFU empfohlene Leuchtdichte von 100 cd/m2 eingehalten sei, sei nicht verifiziert worden.