Die Beschwerdeführenden haben mit ihren Schlussbemerkungen vom 3. Juli 2025 als Beilage 16 Fotografien eingereicht, aus denen gemäss ihren Ausführungen hervorgeht, dass das Streulicht deutlich über 2 m in den angrenzenden Bereich hinausgehe. Ein durchgängig exaktes Einhalten der 2 m neben der Fahrbahn kann jedoch nicht verlangt werden, da die Lichtkegel der Leuchten naturgemäss oval sind. Die auf den Fotografien abgebildeten Lichtkegel wirken nicht übermässig. Auch das AUE äussert 39 Empfehlungen des BAFU zur Vermeidung von Lichtemissionen, S. 107 f.