Die Prüfung des Kriteriums der Notwendigkeit konzentriert sich darauf, ob die Beleuchtung mit den Erneuerungen allenfalls zu umfangreich geworden ist. In der fachtechnischen Stellungnahme der BKW vom 11. Juli 2024 finden sich grafische Darstellungen der jeweiligen Lichtkegel der beanstandeten Leuchten. Daraus geht hervor, dass in gewissem Umfang auch Flächen ausserhalb der Fahrbahn angeleuchtet werden, wobei diese mit den von der BKW ergriffenen Massnahmen zur Immissionsverminderung reduziert worden sind.