f) Gemäss den Empfehlungen des BAFU zur Vermeidung von Lichtemissionen sind bei der Planung bzw. bei der Beurteilung von Beleuchtungen folgende sieben Punkte zu berücksichtigen: 1. Notwendigkeit, 2. Intensität / Helligkeit, 3. Lichtspektrum / Lichtfarbe, 4. Auswahl und Platzierung der Leuchten, 5. Ausrichtung, 6. Zeitmanagement / Steuerung, 7. Abschirmungen. g) Beim Kriterium der Notwendigkeit der Beleuchtung (Punkt 1) geht es darum, dass eine Beleuchtung nur dort stattfinden soll, wo es Licht braucht. Das BAFU erläutert in seinen Empfehlun- 37 Vorakten pag. 35 38 Art. 11b Bst. i der Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirek-