Die Gemeinde hat zudem die fachtechnische Stellungnahme der BKW vom 11. Juli 2024 berücksichtigt. Die fachtechnische Stellungnahme der BKW kann im Baupolizeiverfahren als Beweismittel herangezogen werden, insbesondere hinsichtlich der technischen Details über die vorgenommenen Anpassungsarbeiten und der angestellten Berechnungen über Lichtimmissionen bei den Beschwerdeführenden. Es besteht kein Anlass für Zweifel an den beleuchtungstechnischen Auskünften der BKW. Die BKW ist jedoch nicht die geeignete Stelle, um eine objektive Fachbeurteilung zum Immissionsschutz abzugeben. Die dafür zuständige Fachstelle ist das AUE, Abteilung Immissionsschutz.38