Nachdem die Beschwerdeführenden am 11. Dezember 2023 bei der Gemeinde eine förmliche baupolizeiliche Anzeige eingereicht hatten, wurde das AUE nicht mehr konsultiert. Die angefochtene Verfügung vom 19. September 2024 stützt sich wesentlich auf das E-Mail des AUE vom 12. Dezember 2022.