Auf Empfehlung des AUE hin wurden im vorinstanzlichen Verfahren eine Ortsbesichtigung durchgeführt und anschliessend technische Massnahmen zu Verminderung der Immissionen bei den Beschwerdeführenden ergriffen. Das AUE hat im erstinstanzlichen Verfahren keinen förmlichen Bericht erstattet. Am 12. Dezember 2022, d.h. nach Vornahme von Massnahmen zur Immissionsminderung durch die BKW, wandte sich der Beschwerdeführer 1 mittels E-Mail an die zuständige Person beim AUE. Er erklärte, dass das Streulicht nicht wesentlich vermindert worden sei und ihm die Beleuchtung beim Treppenaufgang zum Schulhaus unausgereift erscheine.