Dem ist zuzustimmen. Auch bei baubewilligungsfreien Vorhaben ist es Sache der Bauherrschaft, für die Einhaltung der anwendbaren Vorschriften zu sorgen und Störungen der öffentlichen Ordnung zu vermeiden.34 Sinnvollerweise wäre vor der Vornahme von Erneuerungen an der Beleuchtung ein Konzept zur Einhaltung der Umweltbestimmungen zu erstellen gewesen, wofür auf den 7-Punkte-Plan gemäss den Empfehlungen des BAFU abgestützt werden konnte.35 Die Verantwortung lag bei der Gemeinde als Bauherrin. Daran ändert es nichts, dass die Gemeinde die BKW mit der Ausführung beauftragte und sich von dieser technisch beraten liess.