c) Das AUE hat mit E-Mail vom 5. August 2022 an das Regierungsstatthalteramt ausgeführt, dass vorgängig zu den Anpassungen an der Beleuchtung hätte geklärt werden sollen, ob die Platzierung der Leuchten und die Festlegung der Lichtpunkthöhen für den betroffenen Strassenabschnitt optimal und sinnvoll seien und ob Blendwirkungen in sensiblen Wohnräumen benachbarter Liegenschaften zu erwarten seien. Dem ist zuzustimmen.