Die Beschwerdeführenden schlagen insbesondere vor, die gewählten Leuchtmittel durch solche mit Warmlicht zu ersetzen und die Leuchten so einzustellen, dass nur die nötigen Strassenstellen ausgeleuchtet und die Anwohnenden nicht geblendet und das Streulicht verringert würden. Die Gemeinde vertritt in ihrer Stellungnahme vom 13. Dezember 2024 die Ansicht, sie habe sich auf die abschliessende Beurteilung des AUE vom 12. Dezember 2022 und die fachtechnische Stellungnahme der BKW vom 11. Juli 2024 gestützt. Es sei nicht ersichtlich, was die Gemeinde anderes hätte tun müssen, als das ihr fehlende Fachwissen bei den kompetenten Stellen einzuholen und deren Beurteilung zu übernehmen.