b) Die Beschwerdeführenden verweisen darauf, dass das AUE gemäss seiner Beurteilung im E-Mail vom 5. August 2022 zunächst Handlungsbedarf erkannt habe. In der Folge habe zwar die BKW technische Massnahmen durchgeführt. Auch mit diesen würden aber die Anforderungen des 7-Punkte-Plans nicht erfüllt. Angesichts des geringen Verkehrs- und Fussgängeraufkommens sei die aktuelle Beleuchtung übertrieben. Auch das Lichtspektrum dürfe nicht beliebig gewählt werden, sondern müsse sachlich gerechtfertigt sein. Wenn die grelle, neutralweisse Lichtfarbe am konkreten Standort störend sei, müsse eine andere Lichtfarbe gewählt werden.