Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtimmissionen verfasst. Die Empfehlungen umfassen einen 7-Punkte-Plan zur Begrenzung von Lichtemissionen sowie eine Relevanz-Matrix zur Bestimmung des Aufwands, der zur vorsorglichen Emissionsbegrenzung verlangt werden kann.32 Der Schweizerische Gemeindeverband SGV hat zum Thema der Begrenzung von Lichtemissionen auch ein Merkblatt für Gemeinden herausgegeben, welches den 7-Punkte-Plan und die Relevanz-Matrix aufnimmt.33 Diese Vollzugshilfen können bei der Anwendung des Vorsorgeprinzips und bei der Beurteilung der Schädlichkeit oder Lästigkeit von Immissionen herangezogen werden.