6/18 BVD 120/2024/53 gekommen ist, kann hier offen bleiben. Die Legitimation der Beschwerdeführenden reicht nur so weit, wie sie selber durch Immissionen in schutzwürdigen Interessen betroffen sind. Die Auswirkungen sonstiger Beleuchtungsanpassungen der Gemeinde sind daher im vorliegenden Verfahren ohne Belang.