Die umstrittenen Anpassungen an den Lichtpunkten Nrn. 47, 51, D16 und 7385 sind demnach baubewilligungsfrei. f) Die Beschwerdeführenden weisen in ihren Schlussbemerkungen darauf hin, dass die Gemeinde bei gesamthaft 59 Lichtpunkten Anpassungen vorgenommen habe. Wie es sich damit verhält und ob es an anderer Stelle allenfalls zu erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt 22 Vorakten pag. 12. Vgl. auch fachtechnische Stellungnahme der BKW vom 11. Juli 2024, Vorakten pag. 32, S. 2 23 Vgl. Vortrag des Regierungsrates vom 20. Dezember 2023 zur Revision der Strassenverordnung, S. 6