Auf die diesbezüglichen Berechnungen der BKW kann abgestellt werden, da die BKW zweifellos sachverständig ist. Die Berechnungen der BKW könnten durch subjektive Wahrnehmungen an einem Augenschein durch die Instruktionsbehörde der BVD nicht ersetzt bzw. widerlegt werden. Soweit die Baubewilligungspflicht in Frage steht, ist daher der beantragte Augenschein verzichtbar. Diesbezüglich sind auch die ebenfalls beantragten Fachberichte des AUE und des TBA nicht nötig. Gestützt auf die Berechnungen der BKW ist davon auszugehen, dass das Vorhaben gemäss aktuellem Stand keine wesentlichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt (mehr) hat. Die umstrittenen Anpassungen an den Lichtpunkten Nrn.