Die Baubewilligungsfreiheit steht unter dem Vorbehalt, dass das Vorhaben keine wesentlichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat. Ob das ursprüngliche Beleuchtungserneuerungsprojekt wesentliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt hatte, kann offen bleiben. Zu Beanstandungen führte es offenbar (in Bezug auf die hier streitigen Leuchten) nur seitens der Beschwerdeführenden. Das Projekt wurde mit den erwähnten Massnahmen zur Immissionsverringerung angepasst. Beim Wohnhaus der Beschwerdeführenden trifft nun kein Licht in einer in Lux messbaren Stärke mehr auf. Auf die diesbezüglichen Berechnungen der BKW kann abgestellt werden, da die BKW zweifellos sachverständig ist.