Beim Lichtpunkt Nr. D16 wurde die Lampe (10W bei 100% Leistung) um 13° geneigt und auf 50 % bzw. von 01.00 bis 05.00 Uhr auf 30 % gedimmt. Beim Lichtpunkt Nr. 7385 wurde die Lampe (10W bei 100% Leistung) um 13° geneigt, leicht zur Treppe hin gedreht und auf 50 % bzw. von 01.00 bis 05.00 Uhr auf 30 % gedimmt.22 Gemäss den Beleuchtungsberechnungen der BKW führten diese Massnahmen dazu, dass an der Fassade des Wohnhauses der Beschwerdeführenden keine in Lux messbaren Lichtimmissionen mehr auftreffen.