Die neuen Leuchten hätten zu Beginn eine Leistung von 23W und einen Lichtstrom von ca. 3300 Lumen gehabt. Gemäss den Beleuchtungsberechnungen der BKW traf Licht mit einer Stärke von bis zu 0,03 Lux auf die Stirnfassade des Wohnhauses der Beschwerdeführenden.