Die streitigen Anpassungen an der Beleuchtung seien demnach baubewilligungspflichtig. Die Gemeinde habe es auch unterlassen, der Gemeindebevölkerung diese Anpassungen im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorzustellen und ihr eine Möglichkeit zur Mitwirkung zu geben, wie sie dies bei der Planung der ersten Beleuchtung des Treppenaufgangs zum Schulhaus in den 1980er Jahren getan habe. Die Beschwerdeführenden beantragen einen Augenschein sowie Fachberichte des AUE und des Tiefbauamtes des Kantons Bern (TBA).