Nach Ansicht der Beschwerdeführenden stehen vorliegend nicht eine Vervollständigung, ein Ersatz oder technische Veränderungen der Beleuchtungsanlage in Frage, sondern eine baulich und technisch völlig andere und daher neue Anlage. Die Lichtpunkte Nr. 47 und Nr. 51 seien früher in ca. 5 m Höhe an Strommasten angebracht gewesen. Bei den neuen Kandelabern befänden sich die Leuchten auf 7 m Höhe. Der Standort des Lichtpunkts Nr. 51 sei um ca. 15 m näher zur Liegenschaft der Beschwerdeführenden verschoben worden. Beim Treppenaufgang zum Schulhaus seien die früher ca. 1,30 m hohen Pfosten der Lichtpunkte Nr. D16 und Nr. 7385 abgebrochen und mit 4 m hohen Pfosten ersetzt worden.