c) In ihrer baupolizeilichen Anzeige vom 11. Dezember 2023 hatten die Beschwerdeführenden beantragt, dass die fraglichen Leuchten so angepasst werden sollten, «dass störende Lichtimmissionen auf die Liegenschaft G.________strasse, 3206 Rizenbach wirksam vermieden werden». In ihrer Beschwerde beantragen sie Anpassungen zur wirksamen Vermeidung störender Lichtemissionen, ohne auf ihre Liegenschaft an der G.________strasse Bezug zu nehmen. Die Beschwerdelegitimation besteht allerdings nur insoweit, als die Beschwerdeführenden in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen sind. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde