Das Rechtsamt bat die Gemeinde Ferenbalm mit Verfügung vom 17. Februar 2025 um einige zusätzliche Angaben. Anschliessend holte es beim AUE einen Fachbericht ein. Das AUE erstattete den Fachbericht am 12. Mai 2025. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit zur Einreichung von Schlussbemerkungen. Die Beschwerdeführenden halten mit Schlussbemerkungen vom 3. Juli 2025 an ihrer Beschwerde fest. Die Gemeinde Ferenbalm hat keine Schlussbemerkungen eingereicht. 4. Auf die Rechtsschriften und den Fachbericht des AUE wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.