Die Gemeinde Ferenbalm sei anzuweisen, den rechtmässigen Zustand der Strassenbeleuchtung an der G.________strasse in Rizenbach wiederherzustellen, indem die Lichtpunkte Nr. 51, Nr. 47, Nr. 7385 und Nr. D16 so angepasst würden, dass störende Lichtimmissionen wirksam vermieden würden. Eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen zwecks Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs für die Strassenbeleuchtung unter Vornahme von Anpassungen gemäss Anordnungen der BVD.